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Die Entgelte werden nach Nutzergruppen (§ 1 Ziffer 2 der Bedingungen der Region Hannover für die Nutzung der Medienzentren) gestaffelt.
Gebühren für Bestandsverzeichnisse sowie Medienkataloge:
  1. Nutzer gem. § 1 Ziffer 1 der Nutzungsbedingungen erhalten drei Exemplare kostenlos. Jedes weitere Exemplar ist kostenpflichtig.
  2. Für alle Nutzer, die nicht unter § 1 Ziffer 1 der Nutzungsbedingungen fallen, sind die Exemplare kostenpflichtig und werden nach Aufwand berechnet.

Entgelt
(pro Nutzungsintervall)
Nutzergruppe

Nr.

Gegenstand

A

B

C

1

Technische Geräte

1.1

Anamorphot

0,75

1,25

3,00

1.2

Lautsprecher

0,50

1,00

2,00

1.3

Megaphon

1,00

2,00

4,00

1.4

Projektionstisch

0,50

1,00

2,00

1.5

Leinwand

1,25

2,50

5,00

1.6

Dia-Projektor

1,00

2,00

4,00

1.7

Kamera (Sofortbild)

0,50

1,00

2,00

1.8

Kamera (Spiegelreflex)

2,00

4,00

8,00

1.9

Arbeitsprojektor

1,50

3,00

6,00

1.10

Episkop

2,25

4,50

9,00

1.11

S 8-Projektor

1,25

2,50

5,00

1.12

16 mm-Projektor

1,75

3,50

7,00

1,13

Videocamera

5,50

11,00

22,00

1.14

Videowandler

2,50

5,00

10,00

1.15

Videoprojektor

11,75

23,50

47,00

1.16

Video/Datenprojektor

16,50

33,00

66,00

1.17

Videoschnittplatz mobil

13,25

26,50

53,00

1.18

Videoschnittsystem Casablanca

13,25

26,50

53,00

1.19

Videoschnittplatz stationär  (Nutzung in den Medienzentren)

8,00

16,00

32,00

1.20

Videoabspielgerät

1,50

2,50

5,00

1.21

Fernseher / Monitor

3,25

6,50

13,00

1.22

Tonbandgerät

0,75

1,50

3,00

1.23

Cassettenrecorder

0,75

1,50

3,00

1.24

Verstärkerbox

3,75

7,50

15,00

1.25

CD-Player

0,75

1,50

3,00

1.26

Mischpult

10,00

20,00

40,00

1.27

Zubehör (wenn zusammen mit Geräten: Kostenlos!)

0,75

1,50

3,00

1.28

Mikroportanlage

31,00

62,00

124,00

1.29

DVD-Player

0,25

0,50

1,00

1.30

Filmabtaster

12,50

25,00

50,00

Entgelt
(pro Nutzungsintervall)
Nutzergruppe

Nr.

Gegenstand

A

B

C

2.

Medien  (Nutzungsdauer = 1 Woche)

2.1

Diareihe, Arbeitstransparent, Tonkassette, Audio-CD, Stummfilm, Medienpaket

1,00

2,00

4,00

2.2

16 mm Tonfilm

1,50

3,00

6,00

2.3

Videocassetten / DVD

1,00

2,00

4,00

2.4

Computersoftware

1,75

3,50

7,00

3.

Dienstleistungen

3.1

Fortbildungskurs, halbtags

2,50

5,00

10,00

20 € gewerblich

3.2

Fortbildungskurs, ganztags

5,00

10,00

20,00

40 € gewerblich

3.3

Fortbildungskurs, 2-tägig

7,50

15,00

30,00

60 € gewerblich

3.4

Erwerb Filmschein

2,50

5,00

10,00

3.5

technische Hilfeleistung pro Stunde
(bei Einsätzen außer Haus kommen Fahrtkosten
und Zeitanteile für An- und Abfahrt hinzu)

7,50

15,00

30,00

3.6

Nutzungspauschale für Material und Geräte  (bei Kursen)

7,00

7,00

7,00

gilt auch für Nutzer nach § 1 Ziff. 1 der Nutzungsbedingungen

3.7

Kosten für Privatkopie

0,05

0,05

0,10

3.8

Ausfallentschädigung bei Nichtteilnahme ohne rechtzeitige Abmeldung (mindestens eine Woche vorher) oder Ersatzstellung

30,00

30,00

30,00

60 €
gewerblich

4.

Verlängerung der Nutzungszeiten

pro Ausleihintervall  50 % des jeweils maßgeblichen Entgeltes (siehe § 3 der Nutzungsbedingungen)

5.

Säumniszuschläge

5.1

für technische Geräte pro Tag 50 % des jeweils maßgeblichen Entgeltes

5.2

für Medien pro Tag 50 % des jeweils maßgeblichen Entgeltes

5.3

bei Nutzern nach § 1Ziff. 1 der Nutzungsbedingungen werden 50 % des jeweilige Entgeltes der Benutzergruppe A ab der 2. Mahnung zu Grunde gelegt werden.

6.

Ausfallentschädigung

Für vorbestellte und nicht abgeholte Geräte und Medien wird eine Ausfallentschädigung in Höhe des jeweils maßgeblichen Entgeltes erhoben. Dieses gilt auch für Nutzer nach § 1 Ziffer 1 der Nutzungsbedingungen (hier ist das jeweilige Entgelt der Benutzergruppe A maßgeblich).

II.             Diese Entgeltordnung tritt am 01.12.2005 in Kraft.

Hannover, den

Region Hannover

Der Regionspräsident