Skip to main content

Bedingungen der Region Hannover für die Nutzung von Medien, technischen Geräten und Dienstleistungen des Medienzentrums der Region Hannover und seiner Außenstellen

§ 1 Allgemeines

Das Medienzentrum der Region Hannover stellt für die nachstehend bezeichneten Einrichtungen zeitweise Medien sowie Geräte für Bildungszwecke zur Verfügung und bietet medienpädagogische Dienstleistungen an.

1. Für Schulen im Bereich oder in der Trägerschaft der Region Hannover und für anerkannte Vereine und Verbände im Bereich der Jugendarbeit in der Region Hannover, für deren Maßnahmen keine Entgelte erhoben werden, ist die Nutzung grundsätzlich kostenfrei.

Benutzergruppe A:

a) Nutzer nach Ziffer 1, soweit für die Maßnahmen Eintrittsgelder bzw. Teilnehmergebühren erhoben werden.

b) Schulen und anerkannte Vereine und Verbände der Sport-, Jugend- und anerkannten Wohlfahrtspflege in der Region Hannover, die nicht unter Ziffer 1 fallen.

Benutzergruppe B: Behörden und anerkannte Einrichtungen der Erwachsenenbildung sowie Verbände, deren Maßnahmen der beruflichen Aus-, Fort- oder Weiterbildung dienen.

 

§ 2 Nutzungsentgelte

Die Nutzer/-innen haben privatrechtliche Nutzungsentgelte nach der Maßgabe der „Entgeltordnung für die Nutzung des Medienzentrums der Region Hannover und seiner Außenstellen“ zu entrichten.

Eine Entgeltermäßigung oder –befreiung ist in begründeten Einzelfällen möglich. Die Entscheidung trifft die Leiterin/der Leiter des Medienzentrums bzw. der Außenstelle.

  1. Die Höhe der zu zahlenden Entgelte richtet sich nach der von der Regionsversammlung beschlossenen gültigen Entgeltordnung.
  2. Die Entgelte sind bei Erhalt der Geräte oder Medien für den gesamten Nutzungszeitraum zu entrichten. Bei Überschreitung der vereinbarten Nutzungsfristen (§ 3) werden Säumniszuschläge erhoben, deren Höhe sich aus der Entgeltordnung ergeben.
  3. Darüber hinaus werden bei der eventuellen Einziehung Zuschläge fällig.

 

§ 3 Nutzungsfristen

Die Nutzungsfristen der Medien und Geräte werden bei der Ausgabe vereinbart; grundsätzlich beträgt die Nutzungsdauer für technische Geräte drei Tage sowie für Medien eine Woche. Eine Verlängerung ist grundsätzlich möglich, sofern keine Vorbestellungen vorliegen. Bei vereinbarter Verlängerung der Nutzungsdauer sind je Nutzungsintervall die in der Entgeltordnung bestimmten Entgelte zu zahlen. Angefangene Intervalle werden voll berechnet.

 

§ 4 Haftung

  1. Die Nutzer/-innen haften für die ordnungsgemäße Rückgabe der erhaltenen Geräte und Medien.
  2. Durch Unterschrift erkennen die Nutzer/-innen diese Bedingungen an und bestätigen, die Geräte und Medien in ordnungsgemäßem Zustand erhalten zu haben und entsprechend zu behandeln. 16 mm-Filme dürfen nur von Personen, die im Besitz eines Filmvorführungsscheines sind, vorgeführt werden.
  3. Ausgeliehene Programme auf CD-ROM müssen nach Ablauf der Nutzungsfrist von den eingesetzten Rechnern entfernt werden.
  4. Die Nutzer/-innen haften mit der Unterschrift auch dafür, dass die Geräte und Medien nur für den angegebenen Zweck verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden.

Bei Verstößen gegen diese Regelung wird das zehnfache Entgelt der Nutzergruppe C gefordert.

Weitere juristische Maßnahmen behält sich die Verwaltung der Region Hannover vor.

 

§ 5 In-Kraft-Treten

Diese Nutzungsbedingungen treten am 01.12.2005 in Kraft.